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Tagesordnung - 12. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe  

Bezeichnung: 12. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
Datum: Do, 12.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:05 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragezeit      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift      
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 6  
F 16 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 16. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "für den Bereich Gebiet 1: "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" und Gebiet 2: "Südlich der Straße Schmiedekamp und westlich der Straße Scheeperredder"  
VO/16/2016/293  
Ö 7  
F 16 - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die Aufstellung der 16. Änderung eines Flächennutzungsplanes für den Bereich "für den Bereich Gebiet 1: "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" und Gebiet 2: "Südlich der Straße Schmiedekamp und westlich der Straße Scheeperredder""  
VO/16/2016/292  
Ö 8  
B 21 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"  
VO/16/2016/294  
Ö 9  
B 21 - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"  
VO/16/2016/295  
Ö 10  
B 21 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"  
VO/16/2016/296  
Ö 11  
F 19 und B 23 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 19. Änderung eines Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 - der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57"  
VO/16/2016/300  
Ö 12  
F 19 - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die Aufstellung der 19. Änderung eines Flächennutzungsplanes für den Bereich "Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57" der Gemeinde Großenaspe  
VO/16/2016/301  
Ö 13  
F 19 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 19. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57"  
VO/16/2016/304  
Ö 14  
B 23 - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die Aufstellung des vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 23 - für das Gebiet "Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57" der Gemeinde Großenaspe  
VO/16/2016/302  
Ö 15  
B 23 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57"  
VO/16/2016/305  
Ö 16  
B 03 7. Änderung - Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan  
VO/16/2016/306  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss für die Änderung eines Bebauungsplanes

 

Der Bebauungsplan Nr. 3 7. Änderung mit kompletter Überarbeitung für das Gebiet „Gewerbegebiet“ soll wie folgt geändert werden:
bitte vermerken
 

 

 

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
     
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg
    Fachdienst 61.00 –
    Räumliche Planung und Entwicklung
    Hamburger Straße 30
    23795 Bad Segeberg
    beauftragt werden.
     
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

     
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
    Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen aufgrund geänderter Gegebenheiten

 

 

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

   
    12.05.2016 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
    Ö 16 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

Beschluss:

 

bei Änderung eines Bebauungsplanes:
Der Bebauungsplan Nr. 3 7. Änderung mit kompletter Überarbeitungr das Gebiet „Gewerbegebiet soll wie folgt geändert werden:
 

Es gibt zum Bebauungsplan Nr. 3 bereits eine 6. Änderung. Um eine Aussage zu einem bestimmten Vorhaben zu treffen, müssen alle Änderungen und die Urfassung berücksichtigt werden. Dies ist sehr schwierig.

Weiterhin wurden bei den einzelnen Änderungen nicht alle Festlegungen konsequent übertragen.

Beispielsweise verläuft ein Teil der Erschließungsstraße vor Ort anders als in den Bebauungsplänen dargestellt. Dies macht die konkreten Aussagen um so schwieriger.

 

Bei der nun notwendigen Änderung soll geplant werden, dass zwei Grundstücke zusammen gelegt werden können, die bislang durch einen Knick getrennt sind. Für diesen Knick ist ein Ausgleich zu schaffen.

 

  1.                  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
     
  2.                  Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg
    Fachdienst 61.00
    umliche Planung und Entwicklung
    Hamburger Straße 30
    23795 Bad Segeberg
    beauftragt werden.
     
  3.               Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

     
  4.               Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
    Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.


Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Bernd Konrad (PUMA)

Hans-Rainer Holtorf (PUMA)

Tobias Hübscher (PUMA)

Arne Konrad (GV)

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 17  
Auftragsvergabe zu Zustzleistungen aus Nachtrag Nr. 1, Fa. HMH, BV. Erd- und Pflasterarbeiten Bahnhofstraße  
Enthält Anlagen
VO/16/2016/298  
Ö 18  
Auftragsvergabe zu Nachtrag Nr. 6, Fa. Depenbrock; BV. Vollausbau K 111  
Enthält Anlagen
VO/16/2016/297  
Ö 19  
Auftragsvergabe zur Nachtragsleistung K 111 Bürgersteige      
Ö 20  
Grundsatzbeschluss für eine neue Heizung in den Sporthallen      
Ö 21  
Wegeangelegenheiten gemäß Prioritätenliste      
Ö 22  
Beratung und Beschlussfassung zur Beleuchtung Sporthallen      
Ö 23  
Oberflächenwasser Bimöhler Straße - unabhängig von Baumaßnahme K 111      
Ö 24  
Nachverdichtung an K 111 - Straßenbeleuchtung      
Ö 25     K 111-Ausbau      
Ö 25.1  
Austausch der Wasserschieber      
Ö 25.2  
Weitere Informationen zum Zeitablauf      
Ö 26  
Zweispuriger Ausbau Diekstücken / Heidmühler Weg und Halteverbot      
Ö 27  
Neubau Wasserwerk - Information zum Sachstand      
               

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