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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Anträge zur Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragezeit |
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Ö 4 |
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Genehmigung der letzen Sitzungsniederschrift vom 22.08.2013 |
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Ö 5 |
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Bericht des Ausschussvorsitzenden |
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Ö 6 |
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Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) |
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Ö 7 |
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Erneuter Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 11. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege"
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VO/16/2013/118 |
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Ö 8 |
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Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege" |
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VO/16/2013/067 |
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Ö 9 |
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Erneuter Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege" |
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VO/16/2013/119 |
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Ö 10 |
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Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege" |
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VO/16/2013/069 |
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Ö 11 |
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Abwägungsbeschluss der frühzeitigen TöB-Beteiligung zur Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Nördlich der AKN-Trasse, zwischen der Gemeindegrenze zu Wiemersdorf und der BAB7 bis einschließlich Glindam (K58)" |
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VO/16/2013/121 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Abwägungsbeschluss Zur Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Nördlich der AKN-Trasse, zwischen der Gemeindegrenze zu Wiemersdorf und der BAB7 bis einschließlich Glindam (K58) |
wurden folgende Anregungen vorgebracht. Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB´s nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am xx.xx.2013 wie folgt abgewogen: Datum der Stellung-nahme, Az. | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeinde-vertretung | 02.09.2013 Az.: StK 332 | Ministerpräsident, Staatskanzlei; Kiel | Aus Sicht der Landesplanung nehme ich zu der o.a. Bauleitplanung wie folgt Stellung: Die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich aus dem Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 sowie hinsichtlich der Windenergienutzung aus der Teilfortschreibung 2012 des Regionalplanes für den Planungsraum I (Amtsblatt für Schl.-H. 2012, S 1318). Die Teilfortschreibung des Regionalplanes I weist gemäß Ziffer 6.4.2.1 Abs. 1 Eignungsgebiete zur Errichtung von Windkraftanlagen als Ziel der Raumordnung aus. Die Errichtung von Windkraftanlagen ist auf diese Gebiete begrenzt. Außerhalb der Eignungsgebiete dürfen keine Windkraftanlagen errichtet werden. Für den Geltungsbereich der o.a. Bauleitplanung in der Gemeinde Großenaspe ist in der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I ein Eignungsgebiet für die Windenergienutzung ausgewiesen. Der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe und den damit verfolgten Planungsabsichten stehen daher keine Ziele der Raumordnung entgegen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass nach gängiger Rechtsprechung zum nachbarlichen Rücksichtnahmegebot zu umliegenden Wohngebäuden oder anderen schutzwürdigen Nutzungen ein Abstand vom 3-fachen der Anlagen-Gesamthöhe eingehalten werden sollte. Das entspricht bei 150 m hohen WKA 450 m, gemessen zum Mastfuß der WKA. Die Eignungsgebiet sind mit einem Abstand von 400 m zu Außenbereichswohnhäusern so ausgelegt, dass bei WKA bis 150 m Gesamthöhe und Rotordurchmessern ab 100 m keine gesonderten Abstandsbetrachtungen hinsichtlich des Rücksichtnahmegebotes erfolgen müssen. Die Anlagen müssen einschließlich Rotor innerhalb der Eignungsgebietsgrenzen liegen. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft Umwelt und ländliche Räume weist darauf hin, dass bereits auf der Ebene der Bauleitplanung artenschutzfachliche Untersuchungen, insbesondere entsprechend den artenschutzrechtlichen Vorbehalten aus der Teilfortschreibung des Regionalplanes (potenzieller Beeinträchtigungsbereich von Kompensationsflächen mit artenschutzrechtlichen Entwicklungszielen) und den Prüferfordernissen des Umweltberichtes (Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Fledermäusen) erforderlich sind. Der Untersuchungsumfang ist mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg und ggf. mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume abzustimmen. Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die Erfordernisse der Raumordnung und greift damit einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes nicht vor. Eine Aussage über die Förderungswürdigkeit einzelner Maßnahmen ist mit dieser landesplanerischen Stellungnahme nicht verbunden. Aus Sicht des Referates Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht sind derzeit keine weiteren Anmerkungen erforderlich. Dem Amt habe ich für die Gemeinde Großenaspe eine Kopie dieser Stellungnahme beigefügt. | | 16.08.2013 Az.: Großenaspe-SE | Archäologisches Landesamt Schl.-H., Schleswig | Im Nahbereich der überplanten Fläche sind uns archäologische Fundplätze bekannt, die nach § 1 DSchG in die archäologische Landesaufnahme des Landes Schleswig-Holstein eingetragen sind. Auf der überplanten Fläche sind daher archäologische Funde möglich. Ich verweise daher ausdrücklich auf § 14 DSchG (in der Neufassung vom 12. Januar 2012): Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gem. § 14 DSchG der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten. | | 20.08.2013 Az.: 307 | Amt Mittelholstein, Hohenwestedt | In Bezug auf Ihr Schreiben vom 24.7.2013 teile ich Ihnen mit, dass seitens der Gemeinde Arpsdorf keine Bedenken und Anregungen zu der o.a. Bauleitplanung vorgetragen werden | | 01.08.2013 Az.: II-II-1 | Amt Boostedt-Rickling, Boostedt | Für die Gemeinde Boostedt habe ich zu der o.g. Planung keine Anregungen oder Bedenken mitzuteilen. | | 01.08.2013 Az.: 7617 | Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Lübeck | Zu den mir vorgelegten o.g. Planungsunterlagen habe ich aus Sicht des Immissionsschutzes keine grundsätzlichen Bedenken. Bei Planänderungen und Ergänzungen bitte ich um erneute Beteiligung mit Benennung der geänderten oder ergänzten Teile. | | 12.08.2013 Az.: 123 | Landwirtschaftskammer S-H, Rendsburg | Aus unserer Sicht bestehen zu der o.a. Bauleitplanung keine Bedenken bzw. Änderungswünsche. | | 02.08.2013 Az.: --- | Wege-Zweckverband, Bad Segeberg | Zu der o.g. Aufstellung des vorhabenbezogenen Flächennutzungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Großenaspe haben wir keinerlei Hinweise. | | 26.08.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg, Fachdienst Räumliche Planung und Entwicklung | Forstbehörde Nördlich und östlich des östlich am Geltungsbereich liegenden Baggersees befinden sich auf Teilflächen der für die Errichtung der Windkraftanlagen ausschlaggebenden Flurstücken 22/13 und 34/14 in Fortsetzung mit 29/12, 34/15, 34/3 u. 34/8 etc. Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 LWaldG. Windkraftanlagen haben zu diesen Waldflächen einen Abstand von 100 m plus Rotorradius einzuhalten. Wenn diese rechtliche Vorgabe eingehalten wird, bestehen aus forstbehördlicher Sicht keine Bedenken zur F-Plan-Änderung. | | | | Unterhaltung und Ausbau von Straßen Keine Bedenken | | | | Bauaufsicht Keine Bedenken | | | | Vorbeugender Brandschutz Keine Stellungnahme | | | | Räumliche Planung und Entwicklung Keine Anregungen | | | | Denkmalschutz Keine Stellungnahme | | | | Naturschutz und Landschaftspflege Durch den o.g. Bauleitplan werden die von mir wahrzunehmenden Belange von Natur und Landschaft berührt. Nach Prüfung der mir derzeit zur Verfügung stehenden Unterlagen und Informationen empfehle ich die Abarbeitung der Belange von Natur und Landschaft wie im Vorentwurf dargestellt. Hinsichtlich des Artenschutzes ist eine eindeutige Aussage zu treffen, ob ein Verbotstatbestand gemäß § 44 BNatSchG vorliegt, der ggf. einer Ausnahme gemäß § 45 BNatSchG bedarf. Hierbei ist zunächst zu klären, ob es Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Vorkommen gibt, d.h. gibt es besonders und/oder streng geschützte Arten im Sinne von § 7 (2) BNatSchG. Sollte dies der Fall sein, wären diese Arten aktuell zu erfassen und zu bewerten. Gibt es keine Hinweise, ist eine Potenzialabschätzung vorzunehmen. | | | | Wasser Boden Abfall SG Abwasser Keine Bedenken. Es sind keine wasserwirtschaftlichen Belange (Schmutz- und Niederschlagswasser) betroffen. | | | | SG Gewässer Keine grundsätzlichen Bedenken. Gewässer betreffende Aspekte werden z.Zt. im parallel stattfindenden Genehmigungsverfahren nach § 13 BImSchG bearbeitet. | | | | SG Boden Keine Bedenken. | | | | SG Grundwasser Aus Sicht des Grundwasserschutzes keine Bedenken. Sollten für die Gründung der Windkraftanlagen Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich sein, ist die wasserrechtliche Erlaubnis zur Bauwasserhaltung rechtzeitig vor Baubeginn bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen. | | | | Umweltmedizin und Seuchenhygiene Keine Bedenken. | | | | Sozialplanung Keine Stellungnahme | | | | Verkehrsordnung Keine Stellungnahme | | | | | |
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. |
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28.11.2013 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe |
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Ö 11 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Zur Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Nördlich der AKN-Trasse, zwischen der Gemeindegrenze zu Wiemersdorf und der BAB7 bis einschließlich Glindam (K58)“ |
wurden folgende Anregungen vorgebracht. Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB´s nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 28.11.2013 wie folgt abgewogen: Datum der Stellung-nahme, Az. | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung | 02.09.2013 Az.: StK 332 | Ministerpräsident, Staatskanzlei; Kiel | Aus Sicht der Landesplanung nehme ich zu der o.a. Bauleitplanung wie folgt Stellung: Die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich aus dem Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 sowie hinsichtlich der Windenergienutzung aus der Teilfortschreibung 2012 des Regionalplanes für den Planungsraum I (Amtsblatt für Schl.-H. 2012, S 1318). Die Teilfortschreibung des Regionalplanes I weist gemäß Ziffer 6.4.2.1 Abs. 1 Eignungsgebiete zur Errichtung von Windkraftanlagen als Ziel der Raumordnung aus. Die Errichtung von Windkraftanlagen ist auf diese Gebiete begrenzt. Außerhalb der Eignungsgebiete dürfen keine Windkraftanlagen errichtet werden. Für den Geltungsbereich der o.a. Bauleitplanung in der Gemeinde Großenaspe ist in der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I ein Eignungsgebiet für die Windenergienutzung ausgewiesen. Der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe und den damit verfolgten Planungsabsichten stehen daher keine Ziele der Raumordnung entgegen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass nach gängiger Rechtsprechung zum nachbarlichen Rücksichtnahmegebot zu umliegenden Wohngebäuden oder anderen schutzwürdigen Nutzungen ein Abstand vom 3-fachen der Anlagen-Gesamthöhe eingehalten werden sollte. Das entspricht bei 150 m hohen WKA 450 m, gemessen zum Mastfuß der WKA. Die Eignungsgebiet sind mit einem Abstand von 400 m zu Außenbereichswohnhäusern so ausgelegt, dass bei WKA bis 150 m Gesamthöhe und Rotordurchmessern ab 100 m keine gesonderten Abstandsbetrachtungen hinsichtlich des Rücksichtnahmegebotes erfolgen müssen. Die Anlagen müssen einschließlich Rotor innerhalb der Eignungsgebietsgrenzen liegen. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft Umwelt und ländliche Räume weist darauf hin, dass bereits auf der Ebene der Bauleitplanung artenschutzfachliche Untersuchungen, insbesondere entsprechend den artenschutzrechtlichen Vorbehalten aus der Teilfortschreibung des Regionalplanes (potenzieller Beeinträchtigungsbereich von Kompensationsflächen mit artenschutzrechtlichen Entwicklungszielen) und den Prüferfordernissen des Umweltberichtes (Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Fledermäusen) erforderlich sind. Der Untersuchungsumfang ist mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg und ggf. mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume abzustimmen. Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die Erfordernisse der Raumordnung und greift damit einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes nicht vor. Eine Aussage über die Förderungswürdigkeit einzelner Maßnahmen ist mit dieser landesplanerischen Stellungnahme nicht verbunden. Aus Sicht des Referates Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht sind derzeit keine weiteren Anmerkungen erforderlich. Dem Amt habe ich für die Gemeinde Großenaspe eine Kopie dieser Stellungnahme beigefügt. | Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und im Zuge des Genehmigungsverfahrens beachtet. Das Rücksichtsnahmegebot wird eingehalten werden. | 16.08.2013 Az.: Großenaspe-SE | Archäologisches Landesamt Schl.-H., Schleswig | Im Nahbereich der überplanten Fläche sind uns archäologische Fundplätze bekannt, die nach § 1 DSchG in die archäologische Landesaufnahme des Landes Schleswig-Holstein eingetragen sind. Auf der überplanten Fläche sind daher archäologische Funde möglich. Ich verweise daher ausdrücklich auf § 14 DSchG (in der Neufassung vom 12. Januar 2012): Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gem. § 14 DSchG der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten. | Ein entsprechender Hinweis ist bereits Gegenstand der Begründung | 20.08.2013 Az.: 307 | Amt Mittelholstein, Hohenwestedt | In Bezug auf Ihr Schreiben vom 24.7.2013 teile ich Ihnen mit, dass seitens der Gemeinde Arpsdorf keine Bedenken und Anregungen zu der o.a. Bauleitplanung vorgetragen werden | - | 01.08.2013 Az.: II-II-1 | Amt Boostedt-Rickling, Boostedt | Für die Gemeinde Boostedt habe ich zu der o.g. Planung keine Anregungen oder Bedenken mitzuteilen. | - | 01.08.2013 Az.: 7617 | Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Lübeck | Zu den mir vorgelegten o.g. Planungsunterlagen habe ich aus Sicht des Immissionsschutzes keine grundsätzlichen Bedenken. Bei Planänderungen und Ergänzungen bitte ich um erneute Beteiligung mit Benennung der geänderten oder ergänzten Teile. | - | 12.08.2013 Az.: 123 | Landwirtschaftskammer S-H, Rendsburg | Aus unserer Sicht bestehen zu der o.a. Bauleitplanung keine Bedenken bzw. Änderungswünsche. | - | 02.08.2013 Az.: --- | Wege-Zweckverband, Bad Segeberg | Zu der o.g. Aufstellung des vorhabenbezogenen Flächennutzungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Großenaspe haben wir keinerlei Hinweise. | - | 26.08.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg, Fachdienst Räumliche Planung und Entwicklung | Forstbehörde Nördlich und östlich des östlich am Geltungsbereich liegenden Baggersees befinden sich auf Teilflächen der für die Errichtung der Windkraftanlagen ausschlaggebenden Flurstücken 22/13 und 34/14 in Fortsetzung mit 29/12, 34/15, 34/3 u. 34/8 etc. Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 LWaldG. Windkraftanlagen haben zu diesen Waldflächen einen Abstand von 100 m plus Rotorradius einzuhalten. Wenn diese rechtliche Vorgabe eingehalten wird, bestehen aus forstbehördlicher Sicht keine Bedenken zur F-Plan-Änderung. | Die rechtliche Forderung nach den Abständen zum Wald wird eingehalten. Ein Nachweis erfolgt im Genehmigungsverfahren. | | | Unterhaltung und Ausbau von Straßen Keine Bedenken | - | | | Bauaufsicht Keine Bedenken | - | | | Vorbeugender Brandschutz Keine Stellungnahme | -- | | | Räumliche Planung und Entwicklung Keine Anregungen | - | | | Denkmalschutz Keine Stellungnahme | - | | | Naturschutz und Landschaftspflege Durch den o.g. Bauleitplan werden die von mir wahrzunehmenden Belange von Natur und Landschaft berührt. Nach Prüfung der mir derzeit zur Verfügung stehenden Unterlagen und Informationen empfehle ich die Abarbeitung der Belange von Natur und Landschaft wie im Vorentwurf dargestellt. Hinsichtlich des Artenschutzes ist eine eindeutige Aussage zu treffen, ob ein Verbotstatbestand gemäß § 44 BNatSchG vorliegt, der ggf. einer Ausnahme gemäß § 45 BNatSchG bedarf. Hierbei ist zunächst zu klären, ob es Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Vorkommen gibt, d.h. gibt es besonders und/oder streng geschützte Arten im Sinne von § 7 (2) BNatSchG. Sollte dies der Fall sein, wären diese Arten aktuell zu erfassen und zu bewerten. Gibt es keine Hinweise, ist eine Potenzialabschätzung vorzunehmen. | Wird zur Kenntnis genommen und im Umweltbericht abgearbeitet. Dieser wird in die Begründung integriert. | | | Wasser – Boden – Abfall SG Abwasser Keine Bedenken. Es sind keine wasserwirtschaftlichen Belange (Schmutz- und Niederschlagswasser) betroffen. | - | | | SG Gewässer Keine grundsätzlichen Bedenken. Gewässer betreffende Aspekte werden z.Zt. im parallel stattfindenden Genehmigungsverfahren nach § 13 BImSchG bearbeitet. | - | | | SG Boden Keine Bedenken. | - | | | SG Grundwasser Aus Sicht des Grundwasserschutzes keine Bedenken. Sollten für die Gründung der Windkraftanlagen Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich sein, ist die wasserrechtliche Erlaubnis zur Bauwasserhaltung rechtzeitig vor Baubeginn bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen. | - | | | Umweltmedizin und Seuchenhygiene Keine Bedenken. | - | | | Sozialplanung Keine Stellungnahme | - | | | Verkehrsordnung Keine Stellungnahme | - |
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Ergebnisprotokoll-Nr.: 2013/02/11
Abstimmungsergebnis: dafür | 11 | dagegen | 0 | Enthaltungen | 0 |
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Ö 12 |
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Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Nördlich der AKN-Trasse, zwischen der Gemeindegrenze zu Wiemersdorf und der BAB7 bis einschließlich Glindam (K58)" |
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VO/16/2013/122 |
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Ö 13 |
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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Nördlich der AKN-Trasse, zwischen der Gemeindegrenze zu Wiemersdorf und der BAB7 bis einschließlich Glindam (K58)" |
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VO/16/2013/123 |
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Ö 14 |
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Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Nördlich Augustenhof und westlich des Petersilienweges im Ortsteil Brokenlande" |
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VO/16/2013/124 |
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Ö 15 |
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Satzungsbeschlussbeschluss über die vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "Nördlich Augustenhof und westlich des Petersilienweges im Ortsteil Brokenlande" |
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VO/16/2013/125 |
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Ö 16 |
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Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens" |
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VO/16/2013/126 |
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Ö 17 |
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Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens" |
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VO/16/2013/129 |
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Ö 18 |
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Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 15. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande westlich der L319 (Hamburger Chaussee), südlich der L260 (Brokenlander Straße)"
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Ö 19 |
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Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande westlich der L319 (Hamburger Chaussee), südlich der L260 (Brokenlander Straße)" |
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VO/16/2013/133 |
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Ö 20 |
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Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande westlich der L319 (Hamburger Chaussee), südlich der L260 (Brokenlander Straße)"
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Ö 21 |
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Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande westlich der L319 (Hamburger Chaussee), südlich der L260 (Brokenlander Straße)" |
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Ö 22 |
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Aufstellungsbeschluss für die 6. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes (nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Hinter der Bahn)" |
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VO/16/2013/136 |
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Ö 23 |
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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes (Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Hinter der Bahn)"
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VO/16/2013/138 |
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Ö 24 |
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Endgültiger Beschluss über die 1. Fortschreibung des Aktionsplanes gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz |
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VO/16/2013/099 |
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Ö 25 |
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Vorstellung der Studie zur Ertüchtigung des gemeindeeigenen Wasserwerks und Beauftragung der Erstellung einer Entwurfsunterlage |
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VO/16/2013/111 |
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Ö 26 |
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Information zum Planfeststellungsverfahren zur Änderung der Deponie Großenaspe |
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VO/16/2013/132 |
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Ö 27 |
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Verschiedenes |
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Ö 28 |
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Einwohnerfragezeit |
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N 29 |
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Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil) |
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N 30 |
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Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 |
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N 31 |
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Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 19 |
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N 32 |
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Bauanträge |
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N 33 |
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Verschiedenes |
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